Hinweisgeber-System

Hinweisgeber (Whistleblower) sind für den Erhalt einer offenen und transparenten Gesellschaft besonders wichtig, da sie den Mut aufbringen, mit ihren Meldungen Missstände aufzudecken. Damit diese zukünftig besser vor negativen Konsequenzen und Repressalien, wie beispielsweise einer Kündigung, Versetzung, Degradierung oder Einschüchterung, geschützt sind, ist am 16. Dezember 2019 die EU-Direktive 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern des EU-Parlaments in Kraft getreten.

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Hinweisgeberschutz

Der Hinweisgeberschutz bezieht sich auf das Melden von Missständen mit Bezug auf EU-Recht, wie etwa Steuerbetrug, Geldwäsche oder Delikte im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen, Produkt- und Verkehrssicherheit, Umweltschutz, öffentlicher Gesundheit sowie Verbraucher- und Datenschutz.

Ziel der EU-Whistleblower-Richtlinie:

  • Verstöße aufzudecken und zu unterbinden,
  • die Rechtsdurchsetzung zu verbessern, indem effektive, vertrauliche und sichere Meldekanäle eingerichtet und Hinweisgeber wirksam vor Repressalien geschützt werden,
  • dass Hinweisgeber weder zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlich noch in Bezug auf ihre Beschäftigung haftbar gemacht werden können.

Die CompuSafe  Data Systems AG hat sich für die digitale Komplettlösung  www.whistlebox.de entschieden. Diese ist

  • rechtskonform
  • geschützt
  • anonym
  • intuitiv bedienbar

Darüber hinaus können Hinweise auch direkt an uns übermittelt werden. Das speziell hierfür eingerichtete Postfach ist über case.management@compusafe.de erreichbar. 

Ansprechpartnerin für weitere Fragen:

Mia Dridi
Compliance & Quality Management
Data Protection Coordinator
Case Management

Tel.: +49 89 726 99 329

Mia Dridi

Compliance- & Quality Management
Data Protection Officer

Über diesen Link ist das Hinweisgeber-System anonym erreichbar.