Allgemeine Geschäftsbedingungen

A) ALLGEMEINES

1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit zwischen Ihnen als Unternehmer und uns.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Sie, wenn Sie als natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen
oder als rechtsfähige Personengesellschaft bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit uns in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Diese Geschäftsbedingungen
gelten ausschließlich für Unternehmer.

2. Sachlicher Geltungsbereich
2.1 Diese Geschäftsbedingungen sind für jede an uns erteilte Bestellung verbindlich, insbesondere auch, wenn Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseren entgegenstehen oder von unseren abweichen, auch, wenn wir Ihren Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen,
also auch für nachfolgende Aufträge, selbst wenn darüber nicht nochmals eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird.
2.2 Alle mündlichen Vereinbarungen und/oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Vertragsabschluss
3.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
3.2 Mit dem Auftrag erklären Sie verbindlich, die bestellte Dienstleistung in Anspruch nehmen zu wollen. Wir sind befugt, Ihre Bestellung innerhalb von einer Woche nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann sowohl schriftlich (in der Regel durch Auftragsbestätigung) als auch durch Ausführung der Dienstleistung erklärt werden.
3.3 Der Vertragsabschluss mit Ihnen erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit eigenen Personals oder Personals von Subunternehmern. Wir werden Sie über die Nichtverfügbarkeit von Personal unverzüglich informieren und Ihnen eine bereits erfolgte Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten. Im Falle einer Gesamtbestellung mehrerer Leistungen bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen, es sei denn, die Erfüllung ist für Sie aufgrund der Nichterbringung einzelner oder mehrerer Teilleistungen aus der Gesamtbestellung ohne Interesse und Sie teilen uns dies schriftlich innerhalb einer Woche nach Erhalt der Nichtverfügbarkeitsanzeige ausdrücklich mit. Dies gilt nur, wenn wir Sie zusammen mit der Nichtverfügbarkeitsanzeige auf die einwöchige Erklärungsfrist und deren Rechtsfolge hingewiesen haben.

4. Preise, Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern wir mit Ihnen schriftlich nichts anderes vereinbart haben, verstehen sich unsere Preise in EUR, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Leistungstermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Leistung die Löhne, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Sie sind zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung zwischen Ihrer Bestellung und der Erbringung der Leistung mehr als 5% beträgt.
4.3 Bei Neukunden behalten wir uns vor, 14-tägig Teilrechnungen zu stellen, die sofort netto ohne Abzug zur Zahlung fällig sind. Bei Folgebestellungen und soweit wir Ihnen in unserer Auftragsbestätigung nichts anderes mitgeteilt oder sonst mit Ihnen schriftlich vereinbart haben, sind Sie zur Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung verpflichtet. Nach Ablauf dieser oder der in der Auftragsbestätigung genannten oder sonst vereinbarten Frist kommen Sie in Zahlungsverzug.
4.4 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten ohne weitere Mahnung Verzugszinsen nach § 288 BGB über dem jeweils gültigen Basiszinssatz nach § 247 BGB als vereinbart. Der Zahlungsverzug tritt am 10. Kalendertag nach
Rechnungsdatum ein.
4.5 Ihnen ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden entstanden ist oder unser Schaden wesentlich niedriger ist als die Mindest-Pauschale.
4.6 Nehmen Sie unsere vertraglich mit Ihnen vereinbarten Leistungen nicht an, geraten Sie in Annahmeverzug. Mit Eintritt des Annahmeverzugs sind Sie in gleicher Weise zur Zahlung wie
bei tatsächlich erfolgter Erbringung der Leistung verpflichtet.

5. Aufrechnung und Ihr Zurückbehaltungsrecht
Ein Recht zur Aufrechnung haben Sie nur, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Lieferpflicht, -umfang, unser Zurückbehaltungsrecht
6.1 Für den Gegenstand und den Umfang unserer Leistungspflicht sind nur unser schriftliches Angebot oder unsere schriftliche Auftragsannahme maßgeblich. Änderungen im zumutbaren Rahmen behalten wir uns ausdrücklich vor.
6.2 Solange Sie mit einer Verbindlichkeit aus laufender Geschäftsverbindung uns gegenüber im Rückstand sind, ruht unsere Liefer- und Leistungspflicht.

7. Lieferzeit, Lieferverzug
7.1 Alle von uns angegebenen Termine und Fristen für die Erbringung von Leistungen gelten als nur annähernd vereinbart, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich als verbindlich
gekennzeichnet.
7.2 Die Einhaltung eines jeden Leistungstermins oder einer Frist durch uns setzt voraus, dass Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen und uns sämtliche von Ihnen zu beschaffenden Informationen, Dokumente und gegebenenfalls Genehmigungen rechtzeitig zukommen lassen. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhersehbaren Ereignissen, die von uns weder grob fahrlässig noch vorsätzlich zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist entsprechend.
7.3 Soweit wir mit der Erbringung einer Leistung in Verzug geraten und den Verzug in nur fahrlässiger Weise zu vertreten haben, sind Sie nur berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es fällt uns grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.

8. Stundensatz, Abrechnung
8.1 Maßgebend für die Berechnung ist der vereinbarte Stunden- oder Tagessatz oder die Monatspauschale. Er bzw. sie enthält alle Kosten ( inkl. z.B. Lohnnebenkosten für den in AÜG
überlassenen Mitarbeiter ). Die Sätze gelten, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, ohne Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Schichtarbeit, Sonn- und Feiertage, sowie sonstige Zuschläge. Wir behalten uns eine Erhöhung der Sätze vor, wenn nach Vertragsabschluss Lohnerhöhungen eintreten, wenn Mitarbeiter gegen andere mit höherer Qualifikation ausgetauscht werden oder wenn Umstände, welche wir nicht zu vertreten haben, eine Kostensteigerung verursachen.
8.2 Wenn nicht anders vereinbart, beträgt die Wochenarbeitszeit im Regelfall 40 Stunden.
Es gelten folgende Zuschläge:
- Arbeitsstunden an Samstagen 30 %
- Arbeitsstunden an Sonn - und Feiertagen 100 %
- Nachtarbeit von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr 50 %

9. Tätigkeitsnachweis
Sie verpflichten sich, mindestens monatlich auf den vorgelegten Tätigkeitsnachweisen die Stunden, in denen Ihnen unsere Mitarbeiter zur Verfügung standen, durch Unterschrift zu bestätigen. Können Tätigkeitsnachweise am Einsatzort keinem von Ihnen Bevollmächtigten zur Unterschrift vorgelegt werden, so sind unsere Mitarbeiter stattdessen zur Bestätigung berechtigt. Einwände bezüglich bescheinigter Stunden sind innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang nachzuweisen, ansonsten können sie nicht berücksichtigt werden. Die Rechnungen werden aufgrund der bestätigten Stundennachweise erstellt.

10. Dienstreisen, Fahrtkosten
Reisezeiten für Einsätze unserer Mitarbeiter außerhalb des gemäß Einzelvertrag vereinbarten Standortes werden mit dem Normalstundensatz voll berechnet, sofern die Reise durch Sie oder Ihren Bevollmächtigten angeordnet wurde. Die Reisekosten werden nach tatsächlichen Aufwänden abgerechnet:
- Bahn 2. Klasse
- Flugzeug Economy Class / Transatlantisch: Business Class
- Hotel mindestens 3 Sterne
- Kilometergeld - Entsprechend den Richtlinien der Finanzbehörden
- Verpflegungspauschale - Entsprechend den Richtlinien der Finanzbehörden

11. Entgegennahme von Zahlungen
Sie sind nicht berechtigt, den überlassenen Mitarbeitern Lohn oder sonstige Verrechnungsvorschüsse zu gewähren. Derartige Zahlungen werden von uns nicht anerkannt und können keinesfalls verrechnet werden. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, jedwede Zahlungen für uns entgegenzunehmen. Zahlungen an unsere Arbeitnehmer werden von uns nicht anerkannt und sind nicht verrechnungsfähig.

12. Auswahl der Mitarbeiter
12.1 Unsere Mitarbeiter werden nach Ihren Anforderungen ausgewählt. Dennoch sind Sie gehalten, sich Ihrerseits von der Eignung der von uns eingesetzten Mitarbeiter für die vorgesehene Tätigkeit zu überzeugen. Stellen Sie innerhalb der ersten beiden Tage fest, dass ein Mitarbeiter sich nicht für die vorgesehene Tätigkeit eignet, werden wir im Rahmen unserer Möglichkeiten eine Ersatzkraft zur Verfügung stellen. Diese beiden Tage werden nicht in Rechnung gestellt.
12.2 Wir sind berechtigt, unsere Mitarbeiter jederzeit abzuberufen und sie durch andere, qualitativ gleichwertige Kräfte zu ersetzen. Bei Ausfällen durch Krankheit besteht jedoch keine Verpflichtung zur Stellung von Ersatzkräften. Nimmt ein Mitarbeiter seine Arbeit nicht auf oder setzt er sie nicht fort, sind wir bemüht, eine Ersatzkraft zu stellen. Ist dies nicht möglich, werden wir von der Leistungspflicht frei.

13. Außergewöhnliche Umstände
Beim Eintreten von außergewöhnlichen Umständen sind wir berechtigt, den erteilten Auftrag zeitlich zu verschieben oder von dem Auftrag ersatzlos ganz oder teilweise zurückzutreten. Hierzu gehören alle Umstände, welche die Überlassung oder die Erbringung der Leistungen zeitweise oder dauernd erschweren oder unmöglich machen. Schadensersatzleistungen sind ausgeschlossen. Bei einem legalen Arbeitskampf werden keine Arbeitnehmer überlassen.

14. Kündigung
14.1 Innerhalb der ersten 14 Tage gilt eine tägliche Kündigungsfrist. Innerhalb der ersten beiden Tage können Sie den Einzelvertrag ohne jegliche Kostenübernahme stornieren und/oder den Mitarbeiter zurückweisen.
14.2 Nach 14 Tagen beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende.
14.3 Die Kündigung hat schriftlich gegenüber einem unserer vertretungsberechtigten Mitarbeiter zu erfolgen.
14.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages berechtigen insbesondere die Fälle, in denen die Arbeitsleistung im Entleihbetrieb aufgrund von Streik, Aussperrung (siehe auch § 11 Abs. 5 AÜG), höherer Gewalt oder anderer Gründe im Sinne des § 323 BGB unmöglich geworden ist.

15. Abwerben von Mitarbeitern
Sie verpflichten sich, unsere Mitarbeiter nicht in unzulässiger Weise im Sinne der §§ 138 BGB und 1 UWG abzuwerben. Kommt nach Abschluss des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags oder eines Dienst- bzw. Werkvertrages oder nach Vorstellung eines unserer Mitarbeiter bei Ihnen ein Arbeitsvertrag zwischen unserem Mitarbeiter und Ihnen zustande, so gilt dies als kostenpflichtige Vermittlung durch uns. Wir sind in diesem Falle berechtigt, für diese Vermittlung ein Honorar bis zu 25% des zwischen
Ihnen und unserem Mitarbeiter vereinbarten Jahresbruttogehaltes in Rechnung zu stellen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Abschluss des Arbeitsvertrages auf Ihre Initiative oder derjenigen des Mitarbeiters beruht. Als Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis ist auch die Einstellung des Mitarbeiters in ein Ihrem Unternehmen rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen zu verstehen. Ebenso gilt ein Vertragsabschluss mit einem unserer freien Mitarbeiter, der bei Ihnen eingesetzt war oder Ihnen vorgestellt wurde, als kostenpflichtige Vermittlung durch uns.

16. Vertraulichkeit
CompuSafe und Sie verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner
Weise zu verwerten. Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

B) ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG

17. Allgemeines
Wir stellen Ihnen auf Wunsch Leiharbeitnehmer nach den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages am vereinbarten Einsatzort zur Verfügung.

18. Erlaubnis
Wir besitzen gemäß § 1 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) seit dem 17.10.1991/13.9.1995 die erforderliche (unbefristete) Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (erteilt vom Landesarbeitsamt Bayern).

19. Rechtsverhältnisse, Rechte und Pflichten
19.1 Durch den Abschluss des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen unseren Mitarbeitern und Ihnen begründet. Änderungen hinsichtlich Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit können nur zwischen uns und Ihnen als Entleiher vereinbart werden. Während des Einsatzes bei Ihnen unterliegt der überlassene Arbeitnehmer Ihren Arbeitsanweisungen und arbeitet unter Ihrer Anleitung und Aufsicht.
19.2 Wir sind Arbeitgeber unserer Mitarbeiter gemäß AÜG mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Ihnen als Entleiher obliegen vor allem die Erteilung der Arbeitsanweisungen, die Kontrolle der Arbeitsausführungen und die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften. Sie dürfen den Ihnen überlassenen Arbeitnehmern nur die deren Berufsbild zuzuordnenden Tätigkeiten ausführen und nur solche Geräte, Maschinen und Werkzeuge bedienen lassen, die zur Ausführung dieser Tätigkeit erforderlich sind.
19.3 Sie verpflichten sich, die überlassenen Arbeitnehmer vor Arbeitsaufnahme mit den arbeitsplatzspezifischen Gefahren, sowie den für Ihren Betrieb und den jeweiligen am Arbeitsplatz
geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften vertraut zu machen und für deren Einhaltung zu sorgen. Sie sind insbesondere verpflichtet, die für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstungen und Schutzkleidungen zur Verfügung zu stellen und auf deren Verwendung zu achten, sowie Maßnahmen und Einrichtungen der Ersten Hilfe gemäß §§ 24 ff. BGV A1 zur Verfügung zu stellen. Sie haben als Entleiher alle Vorrichtungen, Gerätschaften und Räume dementsprechend zu unterhalten und einzurichten, sowie die unter Ihrer Aufsicht stattfindenden Arbeitsabläufe so zu regeln, dass die überlassenen Mitarbeiter entsprechend den jeweiligen Arbeitsschutzbestimmungen beschäftigt werden und insbesondere gegen Gesundheitsgefahren geschützt sind. Eine eventuell notwendige Vorsorgeuntersuchung ist von Ihnen durchzuführen.
19.4 Bei Arbeitsunfällen sind Sie zur unverzüglichen schriftlichen Meldung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften an die zuständige Berufsgenossenschaft verpflichtet. Wir sind unverzüglich zu benachrichtigen und es ist uns eine Kopie der Meldung zur Verfügung zu stellen.
19.5 Sie verpflichten sich als Entleiher, uns oder unserem Beauftragten freien Zutritt zu den Arbeitsplätzen, in denen der Mitarbeiter eingesetzt ist, zu gewähren, um den Vorschriften seitens des Versicherungsträgers über sicherheitstechnische Kontrollen am Arbeitsort gerecht zu werden.
19.6 Sie verpflichten sich, den Leiharbeitnehmer nur innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes zu beschäftigen, und, soweit eine andere oder längere Beschäftigungszeit nur mit Genehmigung der entsprechenden staatlichen Stelle (Gewerbeaufsichtsamt) zulässig ist, diese einzuholen.
19.7 Wir verpflichten uns, unseren Arbeitgeberpflichten nachzukommen, d. h. sämtliche arbeits-, sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, sowie die entsprechenden Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten.

20. Zusätzliche Haftungsbeschränkung
20.1 Aufgrund der Weisungs- und Kontrollfunktion durch Sie als Entleiher haften wir weder für Schäden, die der Arbeitnehmer in Ausübung seiner Tätigkeit verursacht, noch für Schlechtleistung jedweder Art. Sie stellen uns auch von Schadensansprüchen Dritter im Hinblick auf den überlassenen Arbeitnehmer frei. Wir haften nicht für leichte Fahrlässigkeit bei der Auswahl unserer Leiharbeitnehmer für die vereinbarte Tätigkeit, wenn Leiharbeitnehmer überlassen werden, die nicht über die verlangte berufliche Eignung verfügen, und Ihnen dadurch ein Schaden zugefügt wird. Die Leiharbeitnehmer sind weder unsere Bevollmächtigten noch unsere Erfüllungsgehilfen.
20.2 Die Leiharbeitnehmer dürfen von Ihnen nicht mit Wertgegenständen, Geld- oder Wertpapierangelegenheiten oder sonstigen nicht vereinbarten Arbeiten betraut werden, andernfalls
liegt die Haftung ausschließlich beim Entleiher.

C) PERSONALVERMITTLUNG

21. Personalvermittlung
21.1. Kommt zwischen dem von uns angebotenen Arbeitnehmer und Ihnen oder einem mit Ihnen verbundenen Unternehmen ein Arbeits- oder Dienstverhältnis zustande, wird vermutet, dass
dies durch unsere Vermittlung geschah und wir erhalten von Ihnen ein Vermittlungshonorar in Höhe von 2,5 Bruttomonatsvergütungen. Basis der Honorarabrechnung ist die im Durchschnitt der ersten 12 Monate ab Vertragsbeginn rechnerisch auf einen Monat entfallende Bruttovergütung, die Sie oder das mit Ihnen verbundene Unternehmen mit dem Arbeitnehmer vereinbaren.
21.2. Kommt während einer Überlassung oder innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende einer Überlassung eines Arbeitnehmers von uns an Sie zwischen dem ausgeliehenen Arbeitnehmer und Ihnen oder einem mit Ihnen verbundenen Unternehmen ein Arbeits- oder Dienstverhältnis zustande, wird vermutet, dass dies durch die Vermittlung des Anbieters geschah, so dass das Vermittlungshonorar gemäß Ziffer 21.1 zu zahlen ist.
21.3. Ihnen oder dem mit Ihnen verbundene Unternehmen bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass der Abschluss des Arbeits- oder Dienstverhältnisses mit dem früheren Leiharbeitnehmer oder dessen Einsatz als Leiharbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfe über einen Dritten nicht auf eine Vermittlungsdienstleistung durch uns zurückgeht.
21.4. Sie verpflichten sich, uns sofort und unaufgefordert über den Abschluss eines Arbeits- oder Dienstvertrags zwischen Ihnen oder einem mit Ihnen verbundenen Unternehmen und dem angebotenen Arbeitnehmer bzw. früheren Leiharbeitnehmer oder über dessen Einsatz bei Ihnen oder bei einem mit Ihnen verbundenen Unternehmen als Leiharbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen über
einen Dritten und über die Höhe der im jeweiligen Zusammenhang vereinbarten Bruttovergütung zu informieren, sowie uns alle diesbezüglichen Vertragsdokumente unverzüglich vorzulegen. Für den Fall, dass Sie diese Bestimmung schuldhaft verletzen, sind Sie zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1000 EUR je angefangener Woche seit einem Vertragsschluss bzw. seit Aufnahme einer Tätigkeit als Leiharbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfe über einen Dritten, bis zu dem Zeitpunkt zu dem Sie Ihrer
Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht vollständig nachkommen, an uns verpflichtet.
21.5. Das vereinbarte Vermittlungshonorar ist spätestens 10 Tage nach Abschluss des Arbeits- oder Dienstvertrages zwischen Ihnen oder einem mit Ihnen verbundenen Unternehmen und dem angebotenen Arbeitnehmer bzw. früheren Leiharbeitnehmer bzw. spätestens 10 Tage nach dessen Beschäftigungsbeginn als Leiharbeitnehmer oder als Erfüllungsgehilfe über einen Dritten bei Ihnen oder bei einem mit Ihnen verbundenen Unternehmen zur Zahlung an uns fällig. Bei Zahlungsverzug gelten ohne weitere Mahnung Verzugszinsen nach § 288 BGB über dem jeweils gültigen Basiszinssatz nach § 247 BGB als vereinbart. Der Zahlungsverzug tritt am 11. Kalendertag nach Abschluss des Arbeits- oder Dienstvertrages bzw. nach Beginn der Beschäftigung als Leiharbeitnehmer oder als Erfüllungsgehilfe über einen Dritten ein.
21.6. Eine Haftung durch uns, insbesondere für das Zustandekommen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses aufgrund eines vom Ihnen erteilten Auftrags oder dafür, dass ein von uns ausgewählter oder empfohlener Arbeitnehmer alle von Ihnen in ihn gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt oder über eine bestimmte zeitliche Dauer hinaus beschäftigt bleibt, ist ausgeschlossen. Die durch uns erbrachten Leistungen ersetzen in keinem Fall die Auswahlentscheidung, das unternehmerische Risiko oder das Arbeitgeberrisiko Ihrerseits. Mit Abschluss des Dienst- oder Anstellungsvertrages zwischen Ihnen und einem von uns angebotenen Arbeitnehmer oder früheren Leiharbeitnehmer übernehmen Sie die alleinige Kontrolle über dessen Arbeitsausführung und die Verantwortung für die Folgen seiner Entscheidung. Insoweit haften wir nicht für etwaige Schäden, die aus einer fehlerhaften Arbeitsausführung des vermittelten Arbeitnehmers hervorgehen. Im Übrigen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

22. Haftungsbeschränkungen, Sorgfaltspflichten
22.1 Wir haften unbegrenzt für von uns schuldhaft verursachte Schäden an Körper oder Gesundheit oder uns zurechenbaren Verlust des Lebens. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenso unberührt. Für sonstige Schäden im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren, unmittelbaren Durchschnittsschaden, maximal auf den einfachen Vertragswert begrenzt. Dies gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns.
22.2 Haben wir nach vorstehender Regelung zu haften, so trifft uns eine Haftung nur insoweit, wie Ihnen kein mitwirkendes Verschulden zur Last gelegt werden kann. Sie sind daher zu jedweden Vorsichtsmaßnahmen zur Abwehr eines Schadens verpflichtet. Das betrifft auch Maßnahmen zur Abwehr von extrinsischen Schäden (z.B. Hackerangriffe), insbesondere durch Vorbeugemaßnahmen, wie Virenschutz- und Verschlüsselungsprogramme, sowie Firewalls. Uns sind Datenverluste nicht zurechenbar, die darauf zurückzuführen sind, daß Sie nicht in mindestens täglichen Intervallen eine vollständige Sicherung aller Daten durchgeführt haben.
22.3 Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels einer von uns erbrachten Leistung verjähren nach einem Jahr ab Erbringung der Leistung. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die wir grob fahrlässig oder vorsätzlich oder arglistig herbeigeführt haben, sowie im Falle von Schäden an Körper, Gesundheit oder bei Verlust des Lebens.

23. Training/Schulungen und Miete der Schulungsräume
23.1 Wir führen das bei uns gebuchte Training oder die Schulung gemäß den zuvor mit uns vereinbarten Kursinhalten durch. Geringfügige und Ihnen zumutbare Abweichungen, die den wesentlichen Kursinhalt unberührt lassen, bleiben vorbehalten.
23.2 Training, Schulungen und die Miete von unseren Schulungsräumen können nur schriftlich storniert werden. Bei einem schriftlichen Rücktritt werden folgende Stornokosten fällig:
Bei Eingang Ihrer Rücktrittserklärung
- 1 bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung = 100%,
- 8 bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung = 50%,
- 15 bis 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung = 25%
der mit Ihnen vereinbarten Vergütung. Bei Eingang Ihrer Stornierung bis zum 22. Tag vor Veranstaltungsbeginn erheben wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr von EUR 50,-- für jeden stornierten Tag. Die Stornogebühren werden nicht erhoben, wenn Sie uns Ersatzteilnehmer in gleicher Anzahl wie gebucht oder einen Ersatzmieter stellen.
23.3 Im Falle einer zu geringen Anzahl von Teilnehmern, einer Erkrankung des Trainers oder höheren Gewalt behalten wir uns die Absage der Veranstaltung vor. Nach Ihrer Wahl wird entweder die von Ihnen bezahlte Vergütung erstattet oder ein Ersatztermin mit Ihnen vereinbart.
23.4 Kursunterlagen oder Teile davon dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt, übersetzt, nachgedruckt oder an Dritte weitergegeben werden.

24. Elektronische Form
Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weitere oder ergänzende Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns die Schriftform vorsehen, so ist diese im Falle Ihrer elektronischen Übermittlung von Dokumenten nur gewahrt, wenn das Dokument mit Ihrem Namen und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist (§ 126a BGB).

25. Rechtsanwendung und Gerichtsstand
25.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
25.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Verträgen zwischen Ihnen und uns, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, ist unser Geschäftssitz.

26. Allgemeines
Auch bei rechtlicher Teilunwirksamkeit des mit Ihnen abgeschlossenen Vertrages und/oder einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bleibt der Vertrag zwischen Ihnen und uns, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine diesen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommende Regelung. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt auch, soweit dadurch vereinbart wird, dass die Schriftform nicht gelten soll.

Stand: 1. 8. 2007
CompuSafe Data Systems AG